URL eintragen – Sinn und Vorgehensweise

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Die URL eintragen als Voraussetzung für die Nutzung

URL steht für Uniform Resource Locater. Mit dieser Abkürzung wird die Internetadresse einer bestimmten Webseite bezeichnet. Obwohl in diesem Fall die URL sowohl den Namen der
Domain als auch den genauen Pfad zum Dokument enthält, wird der Begriff URL in vielen Fällen URL eintragengleichbedeutend zum Domainnamen verwendet.

Um einen Internetauftritt erreichbar zu machen, ist es notwendig, die URL eintragen zu lassen. Nur so ist es möglich, durch die Eingabe einer bestimmten Domain zu Ihrem Internetauftritt zu gelangen. Eine Domain kann sich zu einem wichtigen Markenzeichen entwickeln und unter Umständen auch einen hohen finanziellen Wert darstellen.

IP-Adresse, Domain und URL

Jeder Server, der einen Internetauftritt bereitstellt, hat eine eigene IP-Adresse, anhand derer er eindeutig bestimmt werden kann. Diese Adresse ist für das Erreichen eines Internetangebots unerlässlich. Allerdings wäre es für den Nutzer sehr schwierig, sich diese Zahlenkombination zu merken. Deutlich einfacher ist es, bestimmte Wörter oder Buchstabenkombinationen zu verwenden, um zu einem Webauftritt zu gelangen.

Daher wurde ein paralleles System eingeführt, das es ermöglicht, Buchstaben und somit Wörter zu nutzen. Wenn Sie eine gewöhnliche Internetadresse in Ihren Browser eingeben, sendet dieser zunächst eine Anfrage an einen Domain-Name-Server. Dieser speichert die unterschiedlichen Domains und die zugehörigen IP-Adressen ab. Diese Adresse wird daraufhin an den Browser übermittelt, woraufhin dieser die eigentliche Seite abrufen kann.

Damit die Nutzer immer zum richtigen Angebot gelangen, ist es notwendig, die URL eintragen zu lassen, da diese nur ein einziges Mal vergeben werden darf, um Verwechslungen zu vermeiden. Wenn Sie eine URL eintragen lassen, ist Ihr Angebot unter dieser Adresse eindeutig identifizierbar.

Wo muss man die URL eintragen lassen?

Es gibt verschiedene Institutionen, bei denen man eine URL eintragen lassen kann. Welche dieser Behörden zuständig ist, hängt immer von der jeweiligen Domain ab. Wenn Sie eine URL eintragen lassen wollen, die eine .de-Endung hat, ist die DENIC mit Sitz in Frankfurt zuständig. Wenn Sie jedoch eine generische URL eintragen lassen wollen, die beispielsweise auf .com, .net oder.info endet, sind dafür andere Stellen zuständig.

Bei vielen dieser Behörden ist es für eine Privatperson nicht möglich, die Eintragung selbst vorzunehmen. Um eine solche URL eintragen lassen zu können, müssen Sie einen sogenannten Registrar beauftragen, der von der entsprechenden Behörde dazu autorisiert ist, diesen Eintrag vorzunehmen.

URL eintragen lassen über den Hosting-Anbieter

Wenn Sie die URL eintragen wollen, ist dies recht kompliziert und kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Deutlich einfacher ist es, den Hosting-Anbieter damit zu beauftragen, die URL eintragen zu lassen. Bei fast allen Anbietern ist dieser Service kostenlos inbegriffen. Da Sie ohnehin für die Bereitstellung eines Internetauftritts immer eine derartige Dienstleistung benötigen, ist dies die einfachste Alternative, um die URL eintragen zu lassen. Sie müssen lediglich überprüfen, ob Ihre Wunschdomain noch frei ist und wenn dies der Fall ist, müssen Sie diese bei der Buchung des Hosting-Pakets angeben.

Dabei ist es wichtig, anzumerken, dass Sie, auch wenn der Hostinganbieter die Registrierung für Sie übernimmt, der Inhaber der Domain sind. Das bedeutet, dass Sie – falls Sie mit den Dienstleistungen Ihres bisherigen Anbieters nicht zufrieden sind – problemlos einen neuen Dienstleister suchen können und dabei nicht ihre Internetadresse ändern müssen.

 


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