Was muss im Impressum stehen?

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Was muss im Impressum stehen? – Eine wichtige juristische Frage!

Ein Impressum ist für die meisten Internetauftritte verpflichtend. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jeder Betreiber einer Internetseite sich darüber informiert, ob die Impressumspflicht auf ihn zutrifft. Sollte dies der Fall Was muss im Impressum stehensein, sollte sich der Betreiber folgende Frage stellen: Was muss im Impressum stehen? Es ist sehr wichtig, sich über diesen Punkt genau zu informieren, da Ihnen, wenn Sie die Regeln nicht einhalten, Abmahnungen und empfindliche Geldbußen drohen. Dieser Artikel kann Ihnen einige Anhaltspunkte über die Vorschriften bezüglich des Impressums bieten, allerdings kann er eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und wenn Zweifel bestehen, wird empfohlen, einen Anwalt zurate zu ziehen.

Was muss im Impressum stehen? – Grundsätzliches zur Impressumspflicht

Bevor wir uns der Frage „Was muss im Impressum stehen?“ widmen, ist es sinnvoll, zu klären, wer überhaupt ein Impressum benötigt. Nach der aktuellen Gesetzeslage benötigt jede Website, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, ein Impressum. Daraus geht hervor, dass alle Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständige, die eine Website für berufliche und kommerzielle Zwecke nutzen, ein Impressum benötigen. Doch selbst wenn eine Seite eigentlich privaten Zwecken dient, aber Werbeanzeigen eingeblendet werden, ist ein Impressum erforderlich.

Was muss im Impressum stehen? – Die grundlegenden Angaben

Die Antwort auf die Frage „Was muss im Impressum stehen?“ fällt unterschiedlich aus, je nachdem, wer die Website erstellt und um was für ein Angebot es sich dabei handelt. Einige Angaben zum Betreiber der Seite sind jedoch in allen Fällen notwendig. Bei natürlichen Personen müssen Sie hier Vor- und Zunamen angeben. Bei einem Unternehmen ist es notwendig, sowohl den Namen des Unternehmens als auch einen Vertretungsberechtigten zu nennen. Darüber hinaus ist es auch notwendig, eine Kontaktadresse anzugeben. Dabei sollten Sie beachten, dass die Angabe eines Postfachs hier nicht ausreichend ist. Es ist stets die vollständige Adresse erforderlich. Außerdem ist es notwendig, eine Kontaktmöglichkeit zu nennen. Unbedingt notwendig ist dabei die Nennung einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse. Falls vorhanden sollte auch die Faxnummer angegeben werden.

Was muss im Impressum stehen? – Weitere Angaben

Zu Beginn wurde die Frage aufgeworfen: Was muss im Impressum stehen? In vielen Fällen ist mit den bisherigen Angaben diese Frage bereits beantwortet. Allerdings gibt es auch einige andere Fälle, in denen weitere Angaben gemacht werden müssen, weshalb die Eingangsfrage in einigen Fällen erweitert werden muss:

Was muss im Impressum stehen, wenn es sich um eine GmbH, einen Verein oder eine Genossenschaft handelt?

Jede dieser Rechtsformen verfügt über ein entsprechendes Register, in dem die einzelnen Einheiten eingetragen sind. In diesem Fall ist es daher notwendig, neben den bereits erwähnten Angaben auch die entsprechende Registernummer anzugeben.

Was muss im Impressum stehen, wenn es sich um einen Freiberufler mit Standeskammer handelt?

In diesem Fall müssen Sie auch die Standeskammer angeben, in der Sie als Freiberufler eingetragen sind.

Was muss im Impressum stehen, wenn Sie eine Umsatzsteuer-ID besitzen?

Sollte eine Umsatzsteuer-ID bestehen, muss diese zwingend angegeben werden.

Was muss im Impressum stehen, wenn sich eine Gesellschaft in Abwicklung oder Liquidation befindet?

In diesem Fall ist es vorgeschrieben, diesen Umstand im Impressum zu vermerken.

Was muss im Impressum stehen, wenn es sich um ein journalistisches Angebot handelt?

Bei journalistischen Angeboten ist es notwendig, eine Person anzugeben, die für die Inhalte der Website verantwortlich ist. Hier sind der volle Name und die Anschrift notwendig.

 


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